Ketterechts | Veranstalter: Olaf Ludwig
www.ketterechts.eu
Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Veranstalter Olaf Ludwig, nachfolgend „Veranstalter“, und den Teilnehmern, nachfolgend „Teilnehmer“, über die Teilnahme an Radsportveranstaltungen der Marke Ketterechts geschlossen werden.
(2) Zu den Veranstaltungen gehören insbesondere:
– Rügen Rund Tour (87 km / 244 km)
– RügenChallenge (66 km / 107 km)
(3) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Online-Plattform www.tollense-timing.de. Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlich an.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt.
(1) Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ausschließlich online über das Anmeldesystem www.tollense-timing.de möglich.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung per E-Mail durch den Veranstalter zustande.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei falschen Angaben behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu stornieren.
(4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Veranstaltung. Der Veranstalter kann die Teilnehmerzahl beschränken.
(1) Die Startgebühren betragen derzeit:
– Rügen Rund Tour 87 km: 55,00 €
– Rügen Rund Tour 244 km: 96,00 €
– Nachmeldung vor Ort am Veranstaltungsfreitag oder -samstag: Zuschlag von 10,00 €
(2) Die Startgebühren für die Tour d’Allée Rügen und die RügenChallenge werden auf der jeweiligen Veranstaltungsseite bekannt gegeben.
(3) Die Startgebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig und sofort zu entrichten. Die Zahlung erfolgt über die im Anmeldesystem angebotenen Zahlungsmethoden.
(4) Alle genannten Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
(1) Der Rücktritt von der Veranstaltung ist schriftlich per E-Mail an den Veranstalter zu erklären.
(2) Es gelten folgende Stornierungsregelungen:
– Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Rückerstattung von 50 % der Startgebühr
– Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: Rückerstattung von 25 % der Startgebühr
– Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: keine Rückerstattung
(3) Eine Übertragung der Startnummer auf eine andere Person ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € möglich. Die neue Person muss alle Anmeldebedingungen erfüllen.
(4) Hinweis zum gesetzlichen Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen, bei denen sich der Unternehmer verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu ändern. Wichtige Gründe sind insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Unwetter, Pandemie oder eine unzureichende Teilnehmerzahl.
(2) Im Falle einer vollständigen Absage durch den Veranstalter wird die Startgebühr vollständig erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Kosten, sind ausgeschlossen.
(3) Bei Streckenänderungen oder zeitlichen Verschiebungen aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
(1) Zur Teilnahme sind nur Personen berechtigt, die:
– volljährig sind oder bei Minderjährigkeit eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen,
– gesundheitlich in der Lage sind, die gewählte Strecke zu absolvieren,
– ein verkehrssicheres Fahrrad oder E-Bike mitbringen,
– die Startnummer gut sichtbar am Fahrrad befestigen,
– einen verkehrstauglichen Helm tragen.
(2) Die Teilnahme mit E-Bikes bei der Rügen Rund Tour ist ausdrücklich erlaubt.
(3) Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten und sich an die Anweisungen des Veranstaltungspersonals und der Polizei zu halten.
(1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
(2) Für Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sogenannter Kardinalpflichten, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
– Schäden durch Eigenverschulden des Teilnehmers,
– Schäden durch höhere Gewalt,
– Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen,
– Schäden, die durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr entstehen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Helfer des Veranstalters.
(1) Der Teilnehmer ist für den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie einer Unfallversicherung selbst verantwortlich.
(2) Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung.
(3) Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht. Diese deckt jedoch keine Ansprüche der Teilnehmer untereinander ab.
(1) Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder durch beauftragte Fotografen erstellt werden.
(2) Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass der Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen seiner Person im Zusammenhang mit der Veranstaltung unentgeltlich für die Veranstaltungsdokumentation, die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit auf der Website und in sozialen Netzwerken verwenden darf (§ 22 KUG).
(3) Dieses Einverständnis kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf gilt für zukünftige Verwendungen. Bereits veröffentlichte Inhalte können unter Umständen nicht rückwirkend entfernt werden.
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter www.ketterechts.eu/datenschutz zu entnehmen.
(3) Für die Veranstaltungsabwicklung werden die Daten an den Zeitnahme-Dienstleister Tollense Timing weitergeleitet.
(1) Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen, die Straßenverkehrsordnung oder die Anweisungen des Veranstaltungspersonals verstoßen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Startgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
(2) Verboten ist insbesondere:
– das Mitführen von Gegenständen, die andere Teilnehmer gefährden könnten,
– die Nutzung unerlaubter leistungssteigernder Mittel (Doping),
– das Verlassen der vorgesehenen Strecke ohne triftigen Grund,
– rücksichtsloses Fahren, das andere Teilnehmer oder Dritte gefährdet.
(1) Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Teilnehmer nach Kenntnisnahme nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
(3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Kontakt
Ketterechts
Veranstalter: Olaf Ludwig
Website: www.ketterechts.eu
Anmeldung: www.tollense-timing.de