Stand: 10.01.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an der 16. RügenChallenge 2026 am 11. Oktober 2026 in Sellin auf der Insel Rügen.
Veranstalter der 16. RügenChallenge 2026 ist:
Olaf Ludwig Sport & Event
Inhaber: Olaf Ludwig
Am Gipsbruch 6
07548 Gera
Deutschland
E-Mail: info@olaf-ludwig.com
Telefon: +49 171 5479 099
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an der 16. RügenChallenge 2026.
Ergänzend gelten die auf der Veranstaltungswebsite veröffentlichten Dokumente und Informationen, insbesondere:
die Datenschutzerklärung,
die aktuellen Teilnehmerinformationen und
die organisatorischen Hinweise des Veranstalters.
Bei Widersprüchen gehen diese veranstaltungsspezifischen AGB und Teilnahmebedingungen den allgemeinen AGB des Veranstalters vor.
Die 16. RügenChallenge findet am Sonntag, dem 11. Oktober 2026, in Sellin auf der Insel Rügen statt.
Start und Ziel befinden sich im Bereich der Wilhelmstraße in Sellin.
Es werden folgende Strecken angeboten:
106-km-Strecke – Start um 11:00 Uhr
62-km-Strecke – Start um 11:10 Uhr
Der Veranstalter behält sich aus organisatorischen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen Änderungen der Streckenführung, Streckenlänge, Startzeiten, Startblöcke und des Veranstaltungsablaufs vor.
Die jeweils aktuellen und verbindlichen Informationen werden auf der Veranstaltungswebsite beziehungsweise in den Teilnehmerinformationen veröffentlicht.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die:
Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Die Zulassung von lizenzierten Sportlerinnen und Sportlern richtet sich nach dem jeweils gültigen Wettkampfreglement.
Mitglieder einer bei der UCI registrierten Sportgruppe, Elite-Amateure sowie höher lizenzierte Fahrerinnen und Fahrer sind grundsätzlich nicht startberechtigt. Bei lizenzierten Sportlerinnen und Sportlern anderer Verbände behält sich der Veranstalter eine Einzelfallprüfung vor.
Eine Teilnahme von Profisportlerinnen und Profisportlern außer Konkurrenz kann ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters erfolgen.
Minderjährige Teilnehmende benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen und erforderliche Nachweise anzufordern.
Die Anmeldung erfolgt über die auf www.ketterechts.eu verlinkte offizielle Online-Anmeldung oder im Rahmen einer vom Veranstalter ausdrücklich angebotenen Nachmeldung.
Die Darstellung der Veranstaltung auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
Der Teilnahmevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter beziehungsweise den beauftragten Anmeldedienstleister zustande.
Der Anmeldedienstleister und der Zeitmessdienstleister werden ausschließlich als technische beziehungsweise organisatorische Dienstleister tätig, sofern im Anmeldeprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Mündliche Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefon, E-Mail oder Fax werden nicht akzeptiert, soweit der Veranstalter nicht ausdrücklich einer Ausnahme zustimmt.
Alle bei der Anmeldung angegebenen Daten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anmeldebestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Fehler unverzüglich mitzuteilen.
Das Startgeld beträgt für beide angebotenen Strecken jeweils:
54,00 € pro Person
Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Anmeldeprozess angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Der Startplatz gilt erst nach erfolgreichem Abschluss der Anmeldung und vollständigem Eingang der fälligen Zahlung als bestätigt.
Zusätzliche Kosten, die durch fehlerhafte Zahlungsdaten, eine Rücklastschrift, eine nicht ausreichende Kontodeckung oder andere von der teilnehmenden Person zu vertretende Umstände entstehen, gehen zu deren Lasten.
Folgende zusätzliche Bearbeitungsgebühren gelten:
Nachmeldung: 10,00 €
Teilnehmerwechsel: 5,00 €
Streckenwechsel: 5,00 €
Die Gebühren werden nur erhoben, wenn die entsprechende Änderung tatsächlich bearbeitet und vom Veranstalter bestätigt wird.
Bei der Anmeldung zur RügenChallenge 2026 handelt es sich um einen Vertrag über eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung ein bestimmter Termin vorgesehen ist.
Gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Anmeldung ist mit Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich.
Bei einem freiwilligen Rücktritt oder Nichtantritt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Startgebühr.
Dies gilt auch bei:
Krankheit,
Verletzung,
persönlichen Terminüberschneidungen,
beruflicher Verhinderung,
fehlender Anreisemöglichkeit oder
sonstigen persönlichen Gründen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Abschluss einer privaten Rücktrittsversicherung liegt im Ermessen der teilnehmenden Person. Ansprüche aus einer solchen Versicherung sind direkt gegenüber dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen.
Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, sofern der Teilnehmerwechsel rechtzeitig beantragt und vom Veranstalter ausdrücklich bestätigt wird.
Der Teilnehmerwechsel muss spätestens bei der Ausgabe der Startunterlagen abgeschlossen sein.
Hierfür sind erforderlich:
die schriftliche Zustimmung beziehungsweise Vollmacht der ursprünglich angemeldeten Person,
die vollständigen Daten der Ersatzperson und
die Zahlung der Bearbeitungsgebühr von 5,00 €.
Die Ersatzperson muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Die Übertragung der Startnummer ohne vorherige Bestätigung durch den Veranstalter ist nicht gestattet.
Ein nicht genehmigter Startnummerntausch kann zum Ausschluss beider beteiligten Personen von der Veranstaltung führen.
Der Teilnehmerwechsel ist erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Veranstalter oder den beauftragten Anmeldedienstleister wirksam.
Nachmeldungen sind nur möglich, wenn noch freie Startplätze zur Verfügung stehen.
Nachmeldungen können zu den vom Veranstalter veröffentlichten Zeiten online oder im Organisationsbüro vorgenommen werden.
Nach dem offiziellen Meldeschluss wird zusätzlich zum Startgeld eine Nachmeldegebühr von 10,00 € erhoben.
Nach aktuellem Planungsstand sind Nachmeldungen zu folgenden Zeiten vorgesehen:
online nach Ablauf des regulären Meldeschlusses, soweit die Online-Anmeldung weiterhin geöffnet ist,
am Samstag, dem 10. Oktober 2026, von 14:00 bis 16:00 Uhr im Organisationsbüro,
am Sonntag, dem 11. Oktober 2026, von 9:00 bis 10:30 Uhr im Organisationsbüro.
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Nachmeldezeiten und des Nachmeldeverfahrens vor.
Die jeweils aktuellen Informationen werden auf der Veranstaltungswebsite veröffentlicht.
Der reguläre Meldeschluss ist:
Sonntag, der 4. Oktober 2026, um 23:59 Uhr.
Nach Ablauf des regulären Meldeschlusses können Anmeldungen ausschließlich als Nachmeldung und vorbehaltlich verfügbarer Startplätze angenommen werden.
Ein Anspruch auf Annahme einer verspäteten Anmeldung besteht nicht.
Ein Wechsel zwischen der 62-km-Strecke und der 106-km-Strecke ist grundsätzlich möglich, sofern auf der gewünschten Strecke noch Startplätze verfügbar sind.
Der Streckenwechsel muss vor dem Start beantragt und durch den Veranstalter oder den beauftragten Anmeldedienstleister bestätigt werden.
Für die Bearbeitung eines Streckenwechsels wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Ein eigenmächtiger Streckenwechsel ohne vorherige Bestätigung kann zu einer fehlerhaften Zeitmessung, zum Ausschluss aus der Wertung oder zur Disqualifikation führen.
Der Streckenwechsel ist erst nach ausdrücklicher Bestätigung wirksam.
Ort und Zeit der Ausgabe der Startunterlagen sowie der genaue Ablauf des Rennprogramms werden spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung auf www.ketterechts.eu veröffentlicht.
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, können die Startunterlagen durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen können.
Ein Versand der Startunterlagen ist nicht vorgesehen.
Die Startunterlagen sind unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Fehler oder fehlende Bestandteile müssen unverzüglich im Organisationsbüro gemeldet werden.
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet:
das Wettkampfreglement einzuhalten,
den Anweisungen des Veranstalters, der Polizei, der Streckenposten, des medizinischen Personals und der eingesetzten Hilfskräfte Folge zu leisten,
sich gegenüber anderen Teilnehmenden, Helfenden und Verkehrsteilnehmenden sportlich und rücksichtsvoll zu verhalten,
ausschließlich mit einem technisch einwandfreien und zugelassenen Fahrrad zu starten,
während der gesamten Veranstaltung einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen,
die Startnummer und den Zeitmesstransponder entsprechend den Vorgaben anzubringen und
die geltenden Sicherheits- und Verkehrsbestimmungen einzuhalten.
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.
Alle Teilnehmenden müssen ihre Fahrweise jederzeit den persönlichen Fähigkeiten sowie den Strecken-, Wetter- und Verkehrsbedingungen anpassen.
Alle Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich ausreichend vorbereitet und für die gewählte Strecke geeignet zu sein.
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass nach ihrer eigenen Einschätzung keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
Im Zweifelsfall ist die gesundheitliche Eignung vor der Veranstaltung ärztlich abzuklären.
Die medizinische Versorgung während der Veranstaltung ersetzt keine vorherige ärztliche Untersuchung oder individuelle medizinische Beratung.
Der Veranstalter kann eine Person von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn aufgrund erkennbarer gesundheitlicher Probleme eine erhebliche Gefahr für die betreffende Person oder andere Personen besteht.
Die verwendeten Fahrräder und Ausrüstungsgegenstände müssen den Vorgaben des Wettkampfreglements entsprechen.
Die Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit des Fahrrads liegen in der Verantwortung der jeweiligen teilnehmenden Person.
Bremsen und alle sicherheitsrelevanten Bauteile müssen einwandfrei funktionieren.
Während der gesamten Veranstaltung besteht ausnahmslos Helmpflicht.
Offensichtlich nicht verkehrssichere Fahrräder oder nicht zugelassene Ausrüstungsgegenstände können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Die vollständigen Material- und Ausrüstungsbestimmungen ergeben sich aus dem Wettkampfreglement.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende vor oder während der Veranstaltung auszuschließen beziehungsweise zu disqualifizieren, wenn sie:
falsche oder unvollständige Angaben bei der Anmeldung gemacht haben,
die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen,
die Startgebühr nicht vollständig bezahlt haben,
eine nicht auf sie registrierte Startnummer verwenden,
gegen das Wettkampfreglement verstoßen,
Anweisungen der Polizei oder des Veranstaltungspersonals nicht befolgen,
andere Personen gefährden oder behindern,
sich unsportlich verhalten oder
den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich stören.
Bei einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Ausschluss oder einer Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die offizielle Zeitmessung erfolgt durch den vom Veranstalter beauftragten Zeitmessdienstleister tollense-timing.
Für die Wertung sind ausschließlich die offiziell erfassten Zeitmessdaten maßgeblich.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, die Startnummer und den Zeitmesstransponder entsprechend den Vorgaben anzubringen und während der gesamten Veranstaltung mitzuführen.
Fehlt der Zeitmesstransponder, ist er falsch angebracht oder wird die Messung durch ein Verhalten der teilnehmenden Person verhindert, besteht kein Anspruch auf eine Wertung oder eine nachträgliche Rekonstruktion der Zeit.
Vorläufige Ergebnislisten können nach der Veranstaltung überprüft und erforderlichenfalls korrigiert werden.
Teilnehmer- und Ergebnislisten können insbesondere folgende Angaben enthalten:
Vor- und Nachname,
Geschlecht,
Geburtsjahr beziehungsweise Altersklasse,
Nationalität,
Verein oder Team,
Startnummer,
Strecke,
Platzierung,
Zielzeit und
Durchschnittsgeschwindigkeit.
Weitere Informationen zur Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, zu unterbrechen, zu verkürzen oder abzubrechen.
Dies gilt insbesondere bei:
höherer Gewalt,
behördlichen Anordnungen,
extremen oder gefährlichen Wetterbedingungen,
Naturereignissen,
Unfällen oder medizinischen Notfällen,
Gefahren für die öffentliche Sicherheit,
unvorhersehbaren Streckenproblemen oder
sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
Der Veranstalter kann insbesondere die Streckenführung, die Streckenlänge, die Startzeiten, die Startblöcke und den Veranstaltungsablauf ändern.
Bei einer zumutbaren Änderung der Strecke, der Startzeit oder des Veranstaltungsablaufs besteht kein automatischer Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Muss die Veranstaltung vor ihrem Beginn vollständig abgesagt werden, wird die bereits entrichtete Startgebühr an die teilnehmende Person zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von:
Reise- und Fahrtkosten,
Übernachtungskosten,
Verpflegungskosten,
Verdienstausfall oder
sonstigen persönlichen Aufwendungen,
bestehen nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Wird die Veranstaltung erst nach ihrem Beginn abgebrochen, richten sich mögliche Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und
in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Der Veranstalter übernimmt keine Verwahrung für Fahrräder, Ausrüstung, Bekleidung, Wertsachen oder andere persönliche Gegenstände.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in § 20.
Alle Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden privaten Haftpflicht-, Unfall- und gegebenenfalls Krankenversicherungsschutz zu verfügen.
Leistungen Dritter, insbesondere von Hotels, Verkehrsunternehmen, Versicherern, Zahlungsdienstleistern oder anderen externen Anbietern, können vom Veranstalter lediglich vermittelt werden.
Für die ordnungsgemäße Erbringung solcher eigenständigen Fremdleistungen ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich selbst Vertragspartner der betreffenden Leistung wird.
Die gesetzlichen Haftungsansprüche bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Anmeldung, Vertragsabwicklung, Organisation, Durchführung, Zeitmessung, Abrechnung und Nachbereitung der Veranstaltung erforderlich ist.
Die Datenverarbeitung kann insbesondere auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO zur Erfüllung des Teilnahmevertrages erfolgen.
Soweit gesetzliche Pflichten bestehen, kann die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO gestützt werden.
Für organisatorische Zwecke können erforderliche Daten an vertraglich gebundene Dienstleister übermittelt werden, insbesondere an:
den Anmeldedienstleister,
den Zeitmessdienstleister,
den Zahlungsdienstleister und
weitere für die Veranstaltungsdurchführung notwendige Dienstleister.
Die Dienstleister dürfen die Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen verarbeiten.
Ausführliche Informationen zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den Empfängern, der Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
Diese Aufnahmen können im gesetzlich zulässigen Umfang für folgende Zwecke verwendet werden:
Berichterstattung über die Veranstaltung,
Dokumentation der Veranstaltung,
Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters,
Darstellung auf der Veranstaltungswebsite,
soziale Medien,
Pressearbeit und
Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen.
Die Anfertigung und Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Aufnahmen, auf denen einzelne Personen gezielt im Mittelpunkt stehen, werden die gesetzlichen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte berücksichtigt.
Betroffene Personen können sich bei berechtigten Einwänden an den Veranstalter wenden.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Die Nutzung der Kontaktdaten für Werbung oder Informationen über zukünftige Veranstaltungen erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf kann per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:
Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung.
Organisatorische Informationen zur Veranstaltung können per E-Mail und über die Veranstaltungswebsite bekannt gegeben werden.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich:
eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben,
Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen,
den Spam- beziehungsweise Junk-Mail-Ordner zu kontrollieren und
die aktuellen Informationen auf der Veranstaltungswebsite zu beachten.
Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile, die dadurch entstehen, dass eine teilnehmende Person falsche oder nicht mehr aktuelle Kontaktdaten angegeben hat.
Die Haftungsregelungen in § 20 bleiben unberührt.
Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und Teilnahmebedingungen werden auf der Veranstaltungswebsite veröffentlicht.
Für den Teilnahmevertrag ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Fassung maßgeblich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder ausdrücklich vereinbarten Änderungen entgegenstehen.
Mit dem verbindlichen Abschluss der Anmeldung bestätigt die teilnehmende Person, dass sie:
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen,
die Ausschreibung,
das Wettkampfreglement und
die Datenschutzerklärung
zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert, soweit eine Zustimmung rechtlich erforderlich ist.
Veranstalter
Olaf Ludwig Sport & Event
Inhaber: Olaf Ludwig
Am Gipsbruch 6
07548 Gera
Deutschland
E-Mail: info@olaf-ludwig.com
Telefon: +49 171 5479 099